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Langzeitüberwachung

Titulierte Forderungen realisieren

Wir bleiben für Sie am Ball

Sie haben eine titulierte Forderung, die noch nicht beglichen wurde? Bei einer langfristigen Bearbeitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an.

Bleibt eine Vollstreckung zunächst ohne Erfolg, muss das nicht bedeuten, dass Ihre Forderung dauerhaft uneinbringlich ist.

Wichtige Fristen behalten wir im Blick, recherchieren aktuelle Anschriften und prüfen regelmäßig die Bonität. Verändert sich die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners, können wir gezielt reagieren.

Wann ist eine Langzeit­überwachung sinnvoll?
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Die Langzeitüberwachung eignet sich für titulierte Forderungen, die bislang nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden konnten.
Tituliert bedeutet: Für Ihre Forderung liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Vergleich.

Neue Möglichkeiten? Dann werden wir aktiv.
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Ergeben sich Hinweise auf verbesserte wirtschaftliche Verhältnisse, prüfen wir die nächsten sinnvollen Schritte und beauftragen beispielsweise einen Gerichtsvollzieher oder veranlassen eine Lohn- und Gehaltspfändung.

Kosten nur bei Erfolg
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Die Kosten der von uns veranlassten Vollstreckungsmaßnahmen übernehmen wir.
Ihr Vorteil: Eine Provision fällt für Sie nur im Erfolgsfall und in der zuvor vereinbarten Höhe an.

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