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Gerichtliches Verfahren

Es geht vor Gericht
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Bleibt das vorgerichtliche Verfahren trotz aller Bemühungen erfolglos, leiten wir nicht automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Je nachdem, wie unsere Vereinbarung lautet, unterstützen wir Sie bei allen weiteren Schritten vor deutschen Gerichten, soweit aus Rechtsgründen erforderlich (z. B. in streitigen Verfahren) durch spezialisierte Anwaltskanzleien, mit denen wir zusammenarbeiten. Das Gericht entscheidet je nach Höhe der Forderung und Verfahrensverlauf mit oder ohne mündliche Verhandlung über die Berechtigung Ihrer Forderung.

Am Ende des Gerichtsverfahrens erlässt das Gericht, soweit es dem Gläubiger Recht gibt, in der Regel einen Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Beschluss). Auch (vollstreckungsfähige) gerichtliche Vergleiche sind denkbar, wenn sich die Parteien auf Vorschlag des Richters einigen. Mit einem Titel können Sie Ihre Forderung gegen den Schuldner vollstrecken lassen, zum Beispiel in Form einer Sachpfändung oder Forderungspfändung.

Wir beraten Sie gerne rechtssicher und erfolgsorientiert.

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