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Gerichtliches Mahnverfahren

Forderungen konsequent weiterverfolgen
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Bei ETI erhalten Sie das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand:

Vorgerichtliches Inkasso → Gerichtliches Mahnverfahren → Zwangsvollstreckung → Langzeitüberwachung

Bleibt das vorgerichtliche Inkassoverfahren ohne Erfolg entscheiden Sie über die nächsten Schritte. Wir beraten Sie, kümmern uns um die Umsetzung und behalten Ihre Forderung im Blick.

Bevor kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet werden, informieren wir Sie über das empfohlene Vorgehen.

Gerne informieren wir Sie vorab über die für Sie geltenden Konditionen.

Schicken Sie uns gerne eine Anfrage: » Kontaktformular

Gerichtliches Mahnverfahren
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Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kann Ihre Forderung ohne unmittelbare Klage gerichtlich geltend gemacht und tituliert werden.

Wir übernehmen für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und begleiten den Vorgang bis zum Vollstreckungsbescheid.

Erhebt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch und wird dadurch ein streitiges gerichtliches Verfahren erforderlich, informieren wir Sie über die weiteren Möglichkeiten und stimmen die Maßnahmen mit Ihnen ab.

Zwangs­vollstreckung
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Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann Ihre Forderung zwangsweise durchgesetzt werden.

Nach erfolgreicher Titulierung prüfen wir, welche Vollstreckungsmaßnahmen im jeweiligen Fall sinnvoll sind, und sprechen unsere Empfehlung mit Ihnen ab.

Dazu können beispielsweise die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Abnahme der Vermögensauskunft, die Einholung von Drittauskünften sowie die Pfändung von Konten oder Arbeitseinkommen/Gehältern gehören.

Durch Vermögensauskünfte und Drittauskünfte erhalten wir wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation des Schuldners und können passende Vollstreckungsmaßnahmen gezielt einleiten.

Langzeit­überwachung
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Bleibt die Vollstreckung einer titulierten Forderung zunächst ohne Erfolg, übernehmen wir diese in unsere Langzeitüberwachung.

Dort überwachen wir relevante Fristen, beispielsweise die Respektfrist nach Abgabe einer Vermögensauskunft und behalten die wirtschaftliche Entwicklung des Schuldners für Sie im Blick.

Verbessert sich seine wirtschaftliche Situation und ergeben sich daraus neue Möglichkeiten für eine Vollstreckung, werden wir wieder aktiv und beauftragen den Gerichtsvollzieher.

Ihr Vorteil: Die Weiterverfolgung Ihrer Forderung ist für Sie mit keinem Kostenrisiko mehr verbunden. Die Kosten der von uns veranlassten Vollstreckungsmaßnahmen übernehmen wir. Eine Provision fällt für Sie nur im Erfolgsfall und in der zuvor vereinbarten Höhe an.

Weitere Informationen finden Sie » hier

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