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No Show!
Ein Fall für Ihr Forderungsmanagement!

Schadens­ersatz
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Der No Show – ein Begriff für eine nicht wahrgenommene Reservierung – kommt immer häufiger vor:
Der Termin steht, aber niemand kommt. Sei es im Restaurant, im Hotel, in der Arztpraxis, im Therapie- und Massagezentrum, Friseursalon oder Beauty-Studio. Ein Nichtauftauchen nach vorangegangener Reservierung ist ein Ärgernis für die Anbieter der Dienstleistung, denn es entstehen Umsatzeinbußen.

» Gibt es für die Anbieter*innen hier die Möglichkeit für Schadenersatz? Wie kann das Forderungsmanagement entsprechend reagieren?

No Show in den AGB regeln
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Im Fall einer nicht wahrgenommenen Reservierung können Unternehmen und Dienstleister*innen grundsätzlich von einem Anspruch auf Schadenersatz ausgehen. Der Nachweis, dass sie durch eine „geplatzte“ Reservierung einen Schaden erlitten haben und wie hoch sich dieser beläuft, muss von den betroffenen Anbietern geführt werden. Im Einzelfall kann das sehr schwierig sein.

» Daher ist es von Vorteil, in den AGB klare Angaben über eventuell anfallende Ausfall- und Stornogebühren zu machen.

Inkasso für „Ausfall­gebühren“ möglich
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Beim Nichtauftauchen wird die angebotene Leistung nicht in Anspruch genommen. Ist dann ein Inkasso möglich? Wie muss dieser entgangene Umsatz im Forderungsmanagement berücksichtigt werden?

» Da es nicht zu einem Leistungsaustausch kommt, handelt es sich um einen nicht steuerbaren Schadenersatz, d. h. es fällt bei der Berechnung der Stornogebühr keine Umsatzsteuer an. Ansonsten ist das gesamte Mahnverfahren inklusive Inkasso Teil des Forderungsmanagements.

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