Gesunde Beziehungen
Erfolg trotz Schweigepflicht
Immer häufiger kommt es vor, dass Patient*innen ihre Rechnungen nicht bezahlen. ETI experts kann Sie als Klinik, Sanitätshaus und Arztpraxis mit der Einforderung Ihrer Außenstände unterstützen. Wir machen Ihnen unabhängig von der Art Ihres medizinischen Unternehmens ein freundliches und faires Angebot. Unser Know-How im Med-Inkasso beruht auf jahrelanger Erfahrung und rechtssicherer Umsetzung.
Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Patient*innen und garantieren Ihnen absoluten Datenschutz. Erfolglos angemahnte Honorarforderungen, die z. B. Ärzten, Krankenhäusern oder Kliniken gegen privat versicherte Schuldner zustehen, dürfen auch ohne Einwilligung des Patienten (Schuldners) an Rechtsdienstleistungsunternehmen zum Inkasso übergeben werden. Es liegen weder ein rechtswidriger und noch ein strafbarer Bruch der ärztlichen Schweigepflicht vor. Die Verfolgung der rechtlichen Interessen stellt einen anerkannten Rechtfertigungsgrund dar. Dies wird durch die Rechtsprechung und die Stellungnahmen diverser Ärztekammern bestätigt.
» Anwaltliches Gutachten | Med-Inkasso (Download PDF)
Wir beraten Sie gerne unverbindlich, vor allem hinsichtlich der Punkte „ärztliche Schweigepflicht“ und „Weitergabe von Rechnungsdaten“. Kontaktieren Sie uns.