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Start » ETI-Blog » Allgemein » ETI: Im Datenschutz bestens aufgestellt

Aktuelle Informationen von ETI experts

ETI: Im Datenschutz bestens aufgestellt

  • 3. Juni 2018
  • Kategorie: Allgemein
  • Lesedauer: 2 Minuten
ETI-Blog

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Was bei ETI Firmenphilosophie ist: kompetent und fair – gilt insbesondere auch für den neuen Datenschutz nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kompetent im Datenschutz ist ETI schon immer gewesen.

Auch das Vorgängerrecht im Bundesdatenschutzgesetz wurde akribisch und rechtssicher in allen Inkasso-Geschäftsbereichen angewendet. Als Verantwortliche im Sinne der DSGVO garantiert ETI die Einhaltung der Grundprinzipien der Datenverarbeitung.

ETI ist Rechtsdienstleister

Als Inkasso-Unternehmen ist ETI auch Rechtsdienstleister und alle Stufen des Inkasso-Verfahrens sind nur mit präzisen Daten möglich. Ob es um Adressrecherchen, Bonitätsprüfungen oder um den Einsatz einer Langzeitüberwachung geht – personenbezogene Daten sind in jedem Abschnitt des Verfahrens notwendige Voraussetzungen für ein erfolgsorientiertes Forderungsmanagement.

Was ist neu? Datenverarbeitung nach DSGVO

Umfang und Form

Die DSGVO schreibt eine erweiterte Informationspflicht vor und bindet diese an eine Form. Die erweiterte Informationspflicht erfüllt ETI, indem unsere Mitarbeiter*innen den Kunden beim Erstkontakt detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Dies geschieht durch die „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO“.

Die ETI-Kunden haben persönlich Zugang auf diese Informationen im geschützten Kunden-Bereich auf der ETI-Webseite oder sie werden per Post verschickt. Ansprechpartner für eventuelle Fragen Unklarheiten oder auch für ihr Widerrufs- oder Widerspruchsrecht ist sowohl mündlich als auch schriftlich der ETI Datenschutz-Beauftrage mit seiner Mailadresse datenschutz@eti-experts.de. Damit sind die Anforderungen an einen unmittelbaren Zugang der Kunden an ihre Rechte in Bezug auf die Datenverarbeitung in der Form erfüllt.

Beispiel:

Aufgrund einer fehlerhaften Adresse ist es ETI zunächst nicht möglich, dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung per Post zu schicken. Liegt eine Telefonnummer vor, ruft ETI den Schuldner an und fragt nach der aktuellen Adresse. In diesem Erstkontakt am Telefon müsste nun der Schuldner nach DSGVO datenschutzrechtlich informiert werden, weil Daten von ihm erhoben werden. Damit der Schuldner seine Rechte kennt und sich eventuell im Anschluss an den ETI Datenschutzbeauftragten wenden kann, informieren wir den Schuldner darüber, dass ihm unmittelbar nach dem Telefongespräch die entsprechenden Informationen zugeschickt werden.

Zweck

Die Kunden – in den Begriffbestimmungen der DSGVO als betroffene Person bezeichnet – müssen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten jederzeit erkennen können, für welchen Zweck ETI diese einsetzt und von wem sie wie verarbeitet werden. Zur Verarbeitung gehören Erhebung, Verarbeitung, Speichern. Als Inkasso-Dienstleister verfolgt ETI grundsätzlich den Zweck seiner Kunden, Vertragsabwicklung und Rechtsverfolgung sowie den eigenen Zweck des Forderungsmanagements. Für ETI ist es im Zeichen der Transparenz selbstverständlich, dass die Kundeninteressen auch bei der Datenverarbeitung absolut im Vordergrund stehen.

ETI: In Sachen DSGVO bestens aufgestellt

Insgesamt betrachtet setzt die DSGVO rechtlich strengere Regeln in Kraft. Grundsätzlich bleibt es jedoch bei dem Grundsatz, das der Einsatz der Datenerhebung die Mittel rechtfertigen muss. „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ – damit fährt ETI schon jahrelang sehr gute Erfolge ein. Vertrauen, Fairness und Transparenz sind im Datenschutz keine leeren Worte. Sie mit glaubhaftem und nachvollziehbarem Inhalt zu füllen – daran wird ETI auch weiter für eine größtmögliche Kundenzufriedenheit arbeiten.

Schlagworte:

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